Feuerwerksverbot 31. Juli + 1. August in Küttigen
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der aktuell hohen Waldbrandgefahr hat der gemeinderat Küttigen beschlossen, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 31. Juli und 1. August 2026 auf dem gesamten Gemeindegebiet Küttigen / Rombach zu verbieten.